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OLG Frankfurt, 26.02.1981 - 6 W 147/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 1 K 4.12
Festsetzung der PKH-Vergütung; Einigungsgebühr; Klage und Eilverfahren auf …
Soweit das Verwaltungsgericht den Wert der Einigungsgebühr (für das Hauptsacheverfahren) um den Wert des Eilverfahrens (…und nicht nur den Kostenwert des Eilverfahrens, s. dazu Gerold/Schmidt, a.a.O., mit Hinweis in N. 19 auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 1981 - 6 W 147/80 -, Juris) angehoben, ihn also mit insgesamt 10.000.- Euro bewertet hat, ist dies vertretbar, weil der Prozessvergleich (wiewohl nur deklaratorisch) auch die Beendigung des Eilverfahrens mitgeregelt hat und weil der seinerzeitige Kläger und Antragsteller mit seiner durch den genannten Vergleich mit eingegangenen Verpflichtung zur Tragung der Kosten auch des Eilverfahrens der Gegenseite jedenfalls im Kostenpunkt des Eilverfahrens entgegengekommen ist (s. dazu entsprechend auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - II-10 WF 39/04 u.a. -, Juris). - OLG Brandenburg, 04.05.2021 - 6 W 26/21
Streitwert einer Klage auf Gewährung eines Zutrittsrechts zu Bootsliegeplätzen
Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, im Falle eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren, in dem ein anhängiges Eilverfahren mitverglichen wird, und ebenso im Falle eines Vergleichs im Eilverfahren, in dem die bereits anhängige Hauptsache mitverglichen wird, seien die Streitwerte von Eilverfahren und Hauptsacheverfahren zusammenzurechnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2016 - 7 WF 217/16; OLG Köln, Beschluss v. 19.06.2015 -12 WF 60/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.03.2011- 5 WF 264/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss v. 25.09.2008 - 6 WF 289/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.02.1981 - 6 W 147/80), ist ein solcher Sachverhalt hier nicht gegeben, da die Hauptsache nicht anhängig war.